Gut zu wissen
Wissenswertes für die Fahrt mit Bus und Bahn
Hier finden Sie eine Auswahl an Themen, die Sie zur Nutzung von Bus und Bahn im Verkehrsverbund Rhein-Sieg wissen sollten:
Thema "Tickets":
- Die richtige Preisstufe finden: Welche Preisstufe für Ihre gewünschte Fahrt anfällt und welches Ticket für Ihren Fahrtanlass am günstigsten ist, können Sie sich mit Hilfe des Ticketberaters berechnen lassen. Zusätzlich weist Ihnen auch die VRS-Fahrplanauskunft die benötigte Preisstufe für jede gefundene Verbindung aus.
- Begrenzte Gültigkeit von EinzelTickets: Einzel- und 4erTickets können ab der Entwertung nur eine begrenzte Zeit genutzt werden - je nach Preisstufe (Kurzstrecke: 20 Minuten, Preisstufe 1a/1b (CityTicket): 90 Minuten, Preisstufe 2a/2b (CityPlusTicket): 120 Minuten, Preisstufe 3/4 (RegioTicket): 180 Minuten, Preisstufe 5 (RegioTicket): 360 Minuten). Innerhalb dieser Zeiten kann die Fahrt unterbrochen und - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden. Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind nicht möglich.
- Ticketentwertung: Alle Tickets aus Automaten - mit Ausnahme von 4erTickets - sind bereits entwertet und zur sofortigen Nutzung zu verwenden.
- Tarifliche Feiertage: Neben den in NRW geltenden gesetzlichen Feiertagen werden Rosenmontag, Heiligabend und Silvester tariflich wie die gesetzlichen Feiertage behandelt. Damit gelten an diesen Tagen auch alle Erweiterungs- und Mitnahmeregelungen der VRS-AboTickets.
Thema "Mitnahmeregelungen":
- Mit Kindern unterwegs: Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif.
- Mit Fahrrädern unterwegs: Grundsätzlich dürfen Fahrräder im VRS mitgenommen werden, solange in dem Fahrzeug genügend Platz ist und für das Fahrrad ein separates VRS-Ticket gelöst wurde. Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigt man - egal wie weit Sie innerhalb des VRS fahren möchten - ein EinzelTicket Erwachsene, Preisstufe 1b bzw. 2a. Wer häufig mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich auch ein 4erTicket oder ein MonatsTicket für Fahrräder lösen. Es besteht kein Anspruch auf die Mitnahme eines Fahrrades. Der Fahrer entscheidet je nach individuellem Platzangebot des jeweiligen Fahrzeugs, ob Sie mit Ihrem Fahrrad einsteigen dürfen oder nicht. Kinder im Kinderwagen und Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich Vorrang vor Fahrrädern. Hinweis: Falträder werden kostenlos befördert, sofern sie zusammengeklappt sind.
- Mit mehr als zehn Personen unterwegs: Gruppen können den VRS-Gruppentarif in Anspruch nehmen. Dabei ist der Fahrpreis, auch bei kleineren Gruppen, für mindestens zehn Personen zu zahlen und zwar nach folgender Formel: Je zwei Erwachsene benötigen ein EinzelTicket für Erwachsene. Bei ungerader Gruppenzahl muss für den einzelnen Fahrgast ein EinzelTicket für Kinder gelöst werden. Unser Tipp: Das GruppenTicket lohnt sich für Gruppen, die unter der Woche bereits vor 9 Uhr starten wollen. Ansonsten ist, je nach Fahrtstrecke und gewünschter zeitlicher Ausdehnung, das TagesTicket 5 Personen häufig die preiswertere Lösung!
- Mit dem Kindergarten unterwegs: Mit einem TagesTicket 5 Personen der Preisstufe 5 "RegioTicket" können Kindertagesstätten oder Kindergärten Ausflüge im VRS preiswerter unternehmen. Mit einem Ticket können max. 20 Personen (Die Kinder dürfen max. 6 bis einschließlich 7 Jahre alt sein und es dürfen höchstens fünf BetreuerInnen mitfahren!). Damit für alle Kinder genügend Platz in den Fahrzeugen ist, muss die Fahrt 3 Werktage vorher beim örtlichen Verkehrsunternehmen angemeldet werden.
- Mit Hunden unterwegs: Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden, solange sie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person stehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden, müssen einen Maulkorb tragen. Tiere dürfen generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.
- Ohne Ticket unterwegs: Wer keinen gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn vorzeigen kann oder seinen Fahrausweis nicht sofort bei Fahrtantritt entwertet hat, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 Euro zahlen und mit strafrechtlichen Folgen rechnen.
Wer zwar ein gültiges Zeitticket besitzt, dieses aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, hat die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 Euro den gültigen Fahrausweis innerhalb von 14 Tagen beim Vertrags-Verkehrsunternehmen nachzureichen. Diese Regelung gilt nicht für Zeittickets, die an eine andere Person übertragbar sind, weil eine andere Person zum Zeitpunkt der Kontrolle das Zeitticket genutzt haben könnte.
Thema "Zuschläge und Aufpreise":
- Fernverkehrszuschlag: Zur Nutzung von EC- und IC-Zügen der Deutschen Bahn AG können VRS-Kunden einen Fernverkehrs-Zuschlag, als Wochen- oder Monatszuschlag lösen. Erhältlich bei der Deutschen Bahn. Inhaber von SemesterTickets, SchülerTickets und Sondertarifen, wie z.B. KombiTickets, dürfen den DB-Fernverkehr nicht nutzen.
- Schnellbuszuschlag: Ab Bonn Hauptbahnhof (Busbahnhof) fährt die Schnellbuslinie SB 60 den Flughafen ohne viele Zwischenhalte an. Zur Nutzung dieser Schnellbuslinie benötigen Sie einen Fahrausweis der Preisstufe 3 (RegioTicket) sowie zusätzlich einen Schnellbuszuschlag.
- 1. Klasse-Zuschlag: Zur Benutzung der 1. Wagenklasse müssen Fahrgäste mit VRS-Fahrausweisen einen Aufpreis zahlen. Inhaber von Tickets im Ausbildungsverkehr (SemesterTicket, StarterTicket, SchülerTicket, etc.) dürfen die 1. Wagenklasse in Nahverkehrszügen nicht nutzen.
Thema "Serviceangebote":
- Taxi-Ruf: Bei diesem Service können Sie sich von den Bahn- bzw. Busfahrern per Funk ein Taxi zu der von Ihnen gewünschten Ausstiegshaltestelle bestellen lassen.
- Halt auf Wunsch: In den Abendstunden, im Allgemeinen ab 20 Uhr, können Sie bei diesem Service auch zwischen den normalen Haltestellen aussteigen. Geben Sie Ihren Haltewunsch bitte rechtzeitig dem Fahrer bekannt.
Nehmen Sie Rücksicht: „Sorry, das nervt!“, heißt es in vielen Bussen und Bahnen Nordrhein-Westfalens, wenn Fahrgäste durch lautes Musikhören, Handygespräche und andere Gedankenlosigkeiten ihre Mitreisenden stören. Mit der Botschaft "Rücksicht nehmen und schmunzeln" möchten die Verkehrsunternehmen ihre Fahrgäste verstärkt zu gegenseitiger Rücksichtnahme bewegen.


