Tickets zu Nachbarverbünden

Fahrten über die Grenzen des VRS-Gebietes hinaus

Wer gelegentlich oder regelmäßig mit Bussen und Bahnen über die Grenzen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg hinaus fahren möchte, kann bei Fahrten in die hier aufgeführten Regionen ganz einfach den VRS-Tarif nutzen:

 

Fahrten zwischen VRS und VRR

Fahrten zwischen VRS und VRR

Zwischen vielen benachbarten Städten und Gemeinden der Verkehrsverbünde Rhein-Sieg (VRS) und Rhein-Ruhr (VRR) können Sie das Ticketsortiment des VRS-Tarifs nutzen (Sonderregelungen gibt es bei der Nutzung von VRS-JobTicket, -SchülerTickets, -SemesterTickets und -GroßkundenTickets!).

Nähere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Zwei Verbünde - ein Tarif".

 

Fahrten zwischen VRS und Kreis Ahrweiler

Erweitertes VRS-Netz

Die Städte und Gemeinden des Kreises Ahrweiler gehören zum erweiterten VRS-Netz. Das heißt, für Fahrten zwischen dem Kreis Ahrweiler und dem übrigen VRS-Netz können die Tickets des VRS-Tarifs genutzt werden (Sonderregelungen gibt es bei der Nutzung von VRS-JobTickets, -GroßkundenTickets, -SemesterTickets und -SchülerTickets!).

 

 

 

 

Fahrten zwischen VRS und den Landkreisen Neuwied, Vulkaneifel und Altenkirchen

Für Fahrten zwischen den Landkreisen Neuwied, Vulkaneifel oder Altenkirchen und dem übrigen VRS-Netz gilt auf den jeweiligen Schienenstrecken der VRS-Gemeinschaftstarif (Download siehe unten, dort Anlagen 23, 24, 25).

 

Fahrten zwischen VRS und AVV

Für Fahrten zwischen einzelnen Städten und Gemeinden des Aachener Verkehrsverbundes AVV (Düren, Merzenich, Nörvenich, Titz und Vettweiß) und dem übrigen VRS-Netz gilt auf einzelnen Linien der VRS-Gemeinschaftstarif (Download siehe unten, dort Anlage 20).

 

Fahrten zwischen VRS und VGWS

Für Fahrten zwischen den Städten Drolshagen oder Olpe und dem übrigen VRS-Netz gilt auf einzelnen Linien der VRS-Gemeinschaftstarif (Download siehe unten, dort Anlage 21).

 

Fahrten zwischen VRS und VRL

Für Fahrten zwischen den Städten Kierspe oder Meinerzhagen und dem übrigen VRS-Netz gilt auf einzelnen Linien der VRS-Gemeinschaftstarif (Download siehe unten, dort Anlage 6).