Organisation

Politik, Verkehrsunternehmen und Verbundgesellschaft bilden den VRS

Das "Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen" (ÖPNVG NRW) stellt die Grundlage für die Organisationsstruktur des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen dar.

Die Verkehrsverbünde in NRW sind nach einem 3-Ebenen-Modell organisiert.

Die im VRS zusammengeschlossenen Städte und Kreise entsenden ihre Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands VRS (ZV VRS) als politisches Gremium. Die Mitglieder der Verbandsversammlungen sind in Fraktionen zusammengeschlossen, deren zahlenmäßige Zusammensetzung sich aus den Ergebnissen der Kommunalwahl ergibt. Die Verantwortung für die Zweckverbandsaufgaben liegt beim Verbandsvorsteher. Der Zweckverband verfügt selbst nicht über Personal, ist aber 100-prozentiger Eigentümer der VRS GmbH, die seine Aufgaben umsetzt.

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, die aus den Vertretern der Verbandsmitglieder besteht, und der Verbandsvorsteher.

  • Die Verbandsversammlung:
    Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Die Verbandsversammlung wird von ihrem Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr, schriftlich einberufen. Die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen sowie die öffentlichen Sitzungsunterlagen werden im elektronischen Sitzungsdienst des ZV VRS bereitgestellt.
     
  • Der Verbandsvorsteher:
    Die Verbandsversammlung wählt den Verbandsvorsteher aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der Verbandsmitglieder auf die Dauer von sechs Jahren, jedoch höchstens für die Dauer seines Amtes. Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Am 26.02.2021 wurde der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Sebastian Schuster, zum Verbandsvorsteher des ZV VRS gewählt.

Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG)
Gemäß § 16 Satz 3 des KorruptionsbG ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, Auskunft über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben. Die entsprechende Übersicht über die Tätigkeiten des Verbandsvorstehers, Herrn Landrat Sebastian Schuster, steht auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises sowie als PDF-Datei unter „Downloads“ bereit.

In der VRS GmbH sind alle Aufgaben und Kompetenzen des Verbundes organisatorisch gebündelt. Die VRS GmbH ist rechtlich selbstständig und arbeitet mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln, um verschiedenste Aufgaben rund um den öffentlichen Nahverkehr in der Region zu erfüllen. Die Kernaufgaben der VRS GmbH sind

  • Verbundtarif: Anpassung und Weiterentwicklung des Verbundtarifs unter Berücksichtigung teilmarkt- und zielgruppenbezogener Erfordernisse (Beispiel: SchülerTicket)
  • Vertrieb: Anpassung und Weiterentwicklung eines auf die unterschiedlichen Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Vertriebssystems (Beispiel: kundengerechtes elektronisches Ticket)
  • Marketing/Marktforschung: Durchführung zielgruppen- und teilmarktbezogener Marktforschung und verbundweite Umsetzung in geeignete Marketingstrategien
  • Kommunikation: Durchführung unternehmensübergreifender Werbung, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit für den gesamten Verbund. Erstellung verbundeinheitlicher Fahrgastinformationen
  • Informationstechnologie: Erstellung des Verbundfahrplanes sowie Weiterentwicklung der elektronischen Fahrplan- und Tarifauskunft unter Berücksichtigung aktueller Medien (Beispiel: VRS-App)
  • Einnahmenaufteilung: Aufteilung der erzielten Ticketeinnahmen auf alle den Verbundtarif anwendende Verkehrsunternehmen in Abhängigkeit vom Fahrgastaufkommen
  • Mobilitätsmanagement: Unterstützung der Kommunen und Verkehrsunternehmen bei der Entwicklung, Förderung und Vermarktung von verkehrsmittelübergreifenden Angeboten

Die VRS GmbH sorgt für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger durch eine integrierte Verkehrsgestaltung des ÖPNV sowie durch Vernetzung und Integration der Verkehrssysteme und der Verkehrsträger. Die VRS GmbH ist über die Zweckverbandsversammlung eng mit der politischen Ebene verknüpft und über einen Beirat mit der operativen Ebene der Verkehrsunternehmen.

Die kommunalen Verkehrsbetriebe und die Eisenbahnverkehrsunternehmen bilden die operative Ebene auf Basis von Kooperations- und Einnahmenaufteilungsverträgen im VRS.

Die Verkehrsunternehmen sind über den VRS-Beirat eingebunden und bringen über dieses Gremium alle unternehmensrelevanten Themen in die Zweckverbandsversammlung ein. Die unternehmerische Kompetenz der Verkehrsunternehmen ist somit eine der Säulen der Entscheidungsfindung innerhalb des Verkehrsverbundes.

Zusammengeschlossen im VRS sind die kommunalen Verkehrsunternehmen der Gebietskörperschaften, alle sonstigen Verkehrsunternehmen mit eigener Konzession sowie alle Eisenbahnverkehrsunternehmen mit eigener Einnahmeverantwortung. Themenbezogene Arbeit findet gemeinsam mit der VRS GmbH in verschiedenen Arbeitskreisen statt.

Aktuelle Satzungen und Vorschriften: