Mobilitätsgarantie

Erstattung bei Verspätungen und Ausfällen

Wenn sich Ihr Bus oder Ihre Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ entweder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE), ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienstleister oder ein Sharing-Angebot (z. B. Car-/Bike-/E-Tretroller-Sharing oder On-Demand-Verkehr) nutzen. Die zusätzlichen Kosten dafür werden Ihnen später erstattet – im Fernverkehr komplett, beim Taxi, beim Fahrdienst oder Sharing-Angebot je nach Höhe entweder komplett oder anteilig.

Landesweit werden die Kosten für ein Taxi, einen taxiähnlichen Fahrdienst oder für ein Sharing-Angebot pro Person tagsüber (zwischen 5.00 und 19.59 Uhr) bis zu 30 Euro und nachts (20.00 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro erstattet. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.

Weitere Infos zur Mobilitätsgarantie finden Sie hier: mobil.nrw/mobigarantie

Für welche Verkehrsmittel gilt die Mobilitätsgarantie?

Die Mobilitätsgarantie gilt für alle nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife, also auch im VRS, sowie innerhalb des NRW-Tarifs – egal, mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.

Wie nehme ich die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch?

Legen Sie die benutzten IC-/EC-/ICE-​Tickets oder die Quittung von Taxi oder Fahrdienst im Original oder den Beleg über das Sharing-​Angebot dem vollständig ausgefüllten Erstattungsantrag bei.

Gemeinsam auf einem Ticket reisende Personen können einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Quittung einreichen. 

 

Dein Nahverkehrsmittel ist ausgefallen oder hatte eine Verspätung von mindestens 20 Minuten? Du möchtest dir dein Geld für die Alternativfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel zurückholen? Fülle dafür einfach den digitalen Erstattungsantrag aus:

Zum Online-Formular

Voraussetzungen

+ Das gewünschte Nahverkehrsmittel fällt aus bzw. fährt mindestens 20 Minuten später an der Abfahrtshaltestelle ab als im Fahrplan angegeben.

 

+ Der Umstieg in das alternativ gewählte Verkehrsmittel muss dann innerhalb von 60 Minuten erfolgen. Die Umstiegszeit beginnt mit Inkrafttreten des Garantieanspruchs.

 

+ Sie sind im Besitz eines für diese Fahrt gültigen Nahverkehrstickets zum Verbunds- oder NRW-Tarif (d.h. kein Fernverkehrsticket).

 

+ Die Verspätung tritt nicht während der Fahrt auf und ist nicht durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt.

Erstattungsverfahren

+ Reichen Sie den Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt bei dem Verkehrsunternehmen ein, das die Verspätung verursacht hat.

 

+ Legen Sie die benutzten IC-/EC-/ICE-Tickets oder die Quittung von Taxi oder Fahrdienst im Original oder den Beleg über das Sharing-Angebot dem Erstattungsantrag bei. Auf der Taxi- oder Fahrdienstquittung muss zudem Ihr Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein. Für das Sharing-​System reichen Sie einen Beleg ein, den Sie über Ihr Kundenportal beim jeweiligen Anbieter ausdrucken können.

 

+ Im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW können Sie auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb der ursprünglich geplanten Tarifzone bzw. des Geltungsbereichs ihres Zeittickets nehmen. Kosten für neu zu lösende Fahrscheine oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden.

 

+ Vergessen Sie nicht das Nahverkehrsticket, mit dem Sie ursprünglich unterwegs waren: EinzelTickets legen Sie im Original, Zeitfahrausweise in Kopie bei.

 

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