Tarifbestimmungen

VRS-Gemeinschaftstarif und NRW-Tarif

Fahren ohne gültigen Fahrschein lohnt nicht!

Wer keinen gültigen Fahrausweis in Bus und Bahn vorzeigen kann oder seinen Fahrausweis nicht sofort bei Fahrtantritt entwertet hat, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen und mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Wer zwar ein gültiges ZeitTicket besitzt, dieses aber bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, hat die Möglichkeit, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro den gültigen Fahrausweis innerhalb von 14 Tagen beim Vertrags-Verkehrsunternehmen nachzureichen.

 

Diese Regelung gilt nicht für ZeitTickets, die an eine andere Person übertragbar sind, weil eine andere Person zum Zeitpunkt der Kontrolle das Zeitticket genutzt haben könnte.