JobTicket

Günstige Mobilität für Mitarbeiter*innen

Täglich rund um die Uhr im ganzen VRS-JobTicket-Netz fahren.

Erhältlich für Mitarbeiter, deren Arbeitgeber einen JobTicket-Vertrag mit einem VRS-Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat oder bei denen der Arbeitgeber als Mitglied eines Dachverbandes (z. B. IHK) einen JobTicket-Rahmenvertrag nutzen kann.

Ticketverkauf

  • Das JobTicket kann ausschließlich über die Arbeitgeber*in bezogen werden. Der Preis ist abhängig vom Standort des Unternehmens und der Zahl der Mitarbeiter*innen.

  • Als HandyTicket nicht verfügbar.
  • Im Online-Verkauf nicht verfügbar.
  • Als Abonnement nicht verfügbar.

Es handelt sich nicht um das passende Ticket für Sie? Nur wenige Angaben und Sie erhalten Ihre persönliche Tarifempfehlung. Zum Ticketberater

Das JobTicket gibt es in verschiedenen Modellen:

  • Für Unternehmen mit 2 bis 49 Mitarbeiter*innen: Das Unternehmen muss Mitglied in einem Dachverband (z.B. IHK) sein, bei dem es einen JobTicket-Rahmenvertrag gibt. Die Mindestabnahme pro Unternehmen sind 2 JobTickets zu einem Festpreis.
     
  • Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen: Die Bestellung ist für alle ständig beschäftigten Mitarbeiter notwendig. Der Preis richtet sich nach dem Standort und der Mitarbeiterzahl des Unternehmens. 
     
  • Für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen ist auch die Variante JobTicket light möglich. Hier muss eine Bestellung für mindestens 10 Mitarbeiter*innen erfolgen. Der Preis für die einzelnen Mitarbeiter*innen richtet sich nach der Preisstufe und dem Arbeitgeber*innen-Zuschuss (30 Euro oder 40 Euro). Vom VRS gibt es dann nochmal einen Rabatt von bis zu 33,50 Euro.

Geltungsdauer und -bereich

Gilt täglich rund um die Uhr im gesamten VRS-JobTicket-Netz.

Mitnahmemöglichkeit

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre fahren grundsätzlich kostenlos mit Bus und Bahn. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre fahren zum günstigen Kindertarif.

  • Hunde können im VRS kostenlos mitgenommen werden, solange sie unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person stehen. Hunde, die Fahrgäste gefährden, müssen einen Maulkorb tragen. Tiere dürfen generell nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.

  • JobTicket-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.

  • JobTicket-Besitzer dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen (jeweils bis 3 Uhr des Folgetages) eine Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (von 6 bis 14 Jahren) kostenlos mitnehmen. Die Kindermitnahme ist montags bis freitags nun auch schon ab 15 Uhr möglich!

Nutzbare Verkehrsmittel

Gilt in den folgenden Verkehrsmitteln im gesamten VRS-JobTicket-Netz.

  • Buslinien, Straßen-, Stadt- und U-Bahn-Linien
  • RegionalBahn- und RegionalExpress-Linien
    Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar!
  • Schnellbuslinien
    Nicht mit Tickets der Preisstufe "Kurzstrecke" nutzbar! Schnellbuszuschlag erforderlich!
  • Hinweis: Das JobTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Werks-, Dienst- oder amtlichen Lichtbildausweis.

Mit dem Deutschlandticket unterwegs

Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden. Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber*in mit einem teilnehmenden Verkehrsunternehmen einen Vertrag über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat.

Die Arbeitgeber*innen zahlen einen Zuschuss oder das komplette Ticket. Unabhängig von der Höhe der Zuzahlung gilt das Deutschlandticket Job immer deutschlandweit.
 

  • Die Bestellung ist bereits ab zwei Mitarbeiter*innen pro Unternehmen möglich.
     
  • Mitarbeiter*innen zahlen für das Deutschlandticket Job höchstens 34,30 Euro – je nach Arbeitergeber*in sogar noch weniger.
     
  • Das Deutschlandticket Job gilt deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr (2. Klasse).


Mehr Infos unter: Deutschlandticket

Weitere Informationen

Maßgeblich für die genauen Leistungen und Preise aller Tickets sind die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW und die Tarifbestimmungen des VRS: hier klicken!

Das JobTicket lässt sich über die Arbeitgeber*in auch auf angrenzende Gebiete anderer Verkehrsverbünde erweitern:

  • auf einzelne Teilgebiete im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für Mitarbeiter*innen mit Wohnsitz im Gebiet des Großen Grenzverkehrs.
     
  • auf das Gesamtgebiet des Aachener Verkehrsverbunds (AVV) - unabhängig vom Wohnort.

Für das Jobticket gibt es Upgrades, die in ganz NRW gelten. Die Upgrades sind als Abonnement mit monatlicher Kündigungs-Option verfügbar – mit eTicket, als HandyTicket oder OnlineTicket zum Ausdrucken.
 

NRWupgrade1.Klasse: Für die 1. Klasse im Nahverkehr (RE, RB und S-Bahn). Für 75,20 Euro pro Monat zusätzlich.
 

NRWupgrade Fahrrad: Für die Mitnahme eines Fahrrads in allen Bussen und Bahnen in ganz NRW. Für 42,50 Euro pro Monat zusätzlich.

Mehr Infos unter: www.mobil.nrw 

 

Bei Einzelfahrten über den VRS hinaus kann der Geltungsbereich des VRS-JobTickets mit dem EinfachWeiterTicket NRW für 7,80 Euro pro Strecke (2. Klasse) auf ganz NRW erweitert werden.

 

Mehr unter: Einfach weiter NRW

Wenn sich Ihre Arbeitgeber*in mit mindestens 25 % (12,25 Euro monatlich) an den Kosten für jedes Deutschlandticket beteiligt, kostet das Deutschlandticket als JobTicket für Ihre Arbeitgeber*in nur 46,55 Euro pro Ticket monatlich. Für Sie als Arbeitnehmer*in kostet das Ticket dann nur maximal 34,30 Euro pro Monat. Noch günstiger wird es, wenn die Arbeitgeber*in einen höheren Zuschuss zahlt. Bei diesem, so genannten Fakultativmodell müssen mindestens zwei Arbeitnehmer*innen das Jobticket abnehmen.

Mehr Infos unter: Deutschlandticket

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